Bildquelle: Christian Bayer, Gewerbekreis Oerlenbach
Kampagne "Mach hier dein Ding" des Landkreises Schweinfurt
Der Landkreis Schweinfurt und die Gemeinden des Oberen Werntals punkten mit interessanten Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, spannenden Jobs, attraktiven Branchen und Arbeitgebern. Zugleich lässt es sich hier hervorragend leben, wohnen und die Freizeit genießen. Hier bietet sich die Chance, Familie, Freunde und Job unter einen Hut zu bringen. Landkreis Schweinfurt – Oberes Werntal - mach‘ hier dein Ding!
Die Seite bietet Ihnen Informationen zu Möglichkeiten der Ausbildung - Praktikum - Weiterbildung und Studium.
Auch gibt eine interaktive Karte einen Überblick über Arbeitgeber aus der Region.
Des Weiteren erfahren Sie Unterstützung und Informationsangebote zu den Themen Wohnen - Familie - Action und Unterhaltung.
Sowie auch Insider-Tipps, wo es bei uns am Schönsten ist. Also: reinschauen lohnt sich!
Über diesen Link gelangen Sie zur Startseite "Mach hier dein Ding - Karriere mit Heimvorteil"
Erfahrungen der Job-Bloggerin sind online
2019 war Melissa Job-Bloggerin im Landkreis Bad Kissingen und postete ihre Erlebnisse auf Instagram https://www.instagram.com/jobblogger/
Auch berichtete sie darüber im Blog http://www.jobblogger-kg.de/
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Kurz erklärt: Die Initiative „JobBlogger“ „JobBlogger“ ist eine Initiative des Landkreises Bad Kissingen und verknüpft die Themen Mithilfe moderner Medien (Blog, Instagram, Facebook etc.) präsentiert sich der Landkreis Teilnehmende Unternehmen und Einrichtungen sind unter www.jobblogger-kg.de gelistet. |
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Amt für Ländliche Entwicklung bietet finanzielle Unterstützung an
Eine gute Grundversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe).
Weitere Voraussetzungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sind:
Laden Sie hier die ausführliche Broschüre zur Förderung für Kleinstunternehmen herunter.