Ihr Innenentwicklungslotse ist Herr Stephen Loth: 09721 - 7887 - 13 oder loth@geldersheim.de
Zurzeit wird die Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch und dem Kommunalen Förderprogramm erstellt. Diese werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten.
Aktuell besteht die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet.
Siehe: https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/staedtebaufoerderung.html
Voraussetzung ist immer eine Sanierungsberatung mit dem Büro Perleth: Koordination über Herrn Schäfer
Das unten beschriebene Förderprogramm läuft noch und wird dann durch das Kommunale Förderprogramm der StBauF ersetzt, sobald dieses in Kraft tritt.
Förderprogramm zur Revitalisierung leer stehender Anwesen im Dorfkern
Fördergegenstand:
Werntaldorf-Förderung
gefördert wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für unter Denkmalschutz stehende Gebäude in Geldersheim (Bestandteile der Untersuchung sind i.d.R.: Aufmaß, baukonstruktive Untersuchung und Bewertung, bauhistorisch-restauratorische Untersuchung, Fotodokumentation des Ist-Zusandes, Nutzungskonzept sowie die Erarbeitung eines Kostenrahmens).
Mit diesen Informationen lässt sich das Gebäude verkaufen oder Sie können gut vorbereitet eine Sanierung angehen.Werntaldorf-Förderprogramm