Geldersheim

Bauberatung und Förderprogramm

Ihr Innenentwicklungslotse ist Herr Mangold: 09721 - 7887 - 13 oder mangold@geldersheim.de

Zurzeit wird die Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch und dem Kommunalen Förderprogramm erstellt. Diese werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten.

Aktuell besteht die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet.

https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/staedtebaufoerderung.html
Voraussetzung ist immer eine Sanierungsberatung mit dem Büro Perleth: Koordination über Herrn Schäfer

Das unten beschriebene Förderprogramm läuft noch und wird dann durch das Kommunale Förderprogramm der StBauF ersetzt, sobald dieses in Kraft tritt.

Förderprogramm zur Revitalisierung leer stehender Anwesen im Dorfkern 

Förderprogramm

Fördergegenstand:

  • Erhalt, Sanierung zum Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Gebäuden (gleich ob Wohngebäude, landwirtschftl. Nebengebäude oder Gewerberäume)
  • Abbruch eines Gebäudes und Errichtung eines Ersatzgebäudes


Werntaldorf-Förderung 

mit bis zu 85% der Kosten wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für unter Denkmalschutz stehende Gebäude in Geldersheim gefördert (Bestandteile der Untersuchung sind i.d.R.: Aufmaß, baukonstruktive Untersuchung und Bewertung, bauhistorisch-restauratorische Untersuchung, Fotodokumentation des Ist-Zusandes, Nutzungskonzept sowie die Erarbeitung eines Kostenrahmens). 
Mit diesen Informationen lässt sich das Gebäude verkaufen oder ie starten gut vorbereitet in ein Sanierungsvorhaben.Werntaldorf-Förderprogramm


Städtebauliche Sanierung “Altort Geldersheim”

Steuerliche Vorteile:
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.

Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit der Gemeinde Geldersheim voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.

Rechtsgrundlage:

  • § 7h  Einkommenssteuergesetz (EStG)

Antragsformular Modernisierungsvereinbarung
Weiterführende Informationen zur Entwicklung der Städtebaulichen Sanierung für den Altort