Oerlenbach

Bauberatung und Förderprogramme

Ihr Innenentwicklungslotse ist Herr Jochen Geisel
Tel: 09725 7101 - 17

Die Gemeinde Oerlenbach bietet ein Kommunales Förderprogramm zur Nutzung vorhandener Innenentwicklungspotenziale an.

Auch gibt es ein Erstberatungs-Angebot, das fünf Stunden umfasst. Fragen Sie gerne in der Gemeindeverwaltung nach.

Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandender Bausubstanz

Fördergegenstand

  • Die Gemeinde Oerlenbach gewährt für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener
    Bausubstanz Zuwendungen, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude in den Ortsteilen Ebenhausen,
    Eltingshausen, Oerlenbach und Rottershausen zu revitalisieren. Damit soll eine Abwanderung in andere
    Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden. 
    Fördervoraussetzung: Das dem Förderantrag zugrunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich (vgl. § 1) liegen,
    mindestens 12 Monate ungenutzt und bei Antragstellung mindestens vor 50 Jahren errichtet worden
    sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Gemeinde Oerlenbach.Förderprogramm

Werntaldorf-Förderung zum Erhalt von Gebäuden, Hoftoren, Pforten und Einfriedungen

  • für regionaltypische und ortsbildprägende Gebäude (bis 1950), Hoftore, Pforten und Einfriedungen in den Gemeindeteilen Ebenhausen, Eltingshausen und Rottershausen, die im Interkommunalen Denkmalkonzept (IKDK) Oberes Werntal kartiert wurden.
  • Auch wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für unter Denkmalschutz stehende Gebäude gefördert. Dieses Angebot gilt für alle vier Gemeindeteile, inklusive Oerlenbach (Bestandteile der Untersuchungen sind i.d.R.: Aufmaß, baukonstruktive Untersuchung und Bewertung, bauhistorisch-restauratorische Untersuchung, Fotodokumentation des Ist-Zusandes, Nutzungskonzept sowie die Erarbeitung eines Kostenrahmens). Mit diesen Informationen lässt sich das Gebäude verkaufen oder Sie können gut vorbereitet eine Sanierung angehen.

    Werntaldorf-Förderprogramm

    Städtebauliche Sanierung Oerlenbach

  • Die Gemeinde Oerlenbach bereitet aktuell für den Gemeindeteil Oerlenbach die Aufnahme in die Städtebauförderung vor. 
    Sobald die Gebietsabgrenzung erfolgt ist und ein Sanierungsleitfaden erstellt wurde, können Privateigentümer die Vorteile eine steuerliche Abschreibung nutzen sowie auch Fördermittel in Anspruch nehmen. Voraussichtlich wird dies im Jahr 2025 soweit sein. Fragen Sie zu gegebener Zeit gerne in Ihrer Gemeindeverwaltung nach.